Häufig gestellte Fragen
1. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine Geburt im Kölner Geburtshaus oder zu Hause möglich ist?
Voraussetzung für eine außerklinische Geburt mit uns ist, dass die Schwangerschaft unauffällig verläuft und keine Risiken bei der Geburt zu erwarten sind – das ist in der Mehrzahl der Fall.
2. Ich hatte bei einer vorangegangenen Geburt einen Kaiserschnitt – ist das ein Ausschlusskriterium?
Nach einem vorangegangenen Kaiserschnitt ist eine außerklinische Geburt grundsätzlich möglich.
3. Gibt es Gründe, die eine außerklinische Geburt mit eurer Betreuung unmöglich machen?
Ja. Wir haben mehrere festgelegte Ausschlusskriterien.
Dazu gehören zum Beispiel:
- Mehrlingsschwangerschaften
- die Einnahme von bestimmten Medikamenten oder schwere Allgemeinerkrankungen der Schwangeren (bei dem Erstgespräch mit der betreuenden Hebamme lässt sich dies individuell besprechen)
- zwei oder mehr vorangegangene Kaiserschnitt-Geburten
Manchmal kommt es aber auch erst im Schwangerschaftsverlauf zu Gründen, die eine außerklinische Geburt ausschließen. Dazu gehören unter anderem:
- bestimmte Schwangerschaftserkrankungen (z.B. insulinpflichtiger Gestationsdiabetes, Gestose, Thrombose)
- eine Frühgeburt (ab der 38. Schwangerschaftswoche gilt das Ungeborene nicht mehr als Frühchen)
- eine Beckenendlage, Schräglage oder Querlage bei Geburtsbeginn
Wenn eine Einleitung der Geburt notwendig werden sollte, kann diese nur in einer Geburtsklinik erfolgen.
4. Was ist, wenn während der Geburt Gründe auftreten, die eine Verlegung in eine Geburtsklinik ratsam oder notwendig machen?
Vor dem Beginn der Rufbereitschaft erfolgt immer ein Risikoaufklärungsgespräch durch die betreuende Hebamme, bei dem auch eine eventuelle Verlegung in die Klinik besprochen wird.
Fast alle unsere Verlegungen erfolgen in Ruhe in die von den Eltern gewünschte Klinik. Eine vorherige Anmeldung dort ist nicht nötig; allerdings kann es passieren, dass in der Wunschklinik keine Kapazitäten frei sind und wir deshalb eine andere Klinik anfahren müssen.
Im sehr seltenen Fall einer Notfallverlegung fahren wir mit dem Rettungswagen in die nächstgelegene Klinik mit geburtshilflicher Abteilung.Mit den Kliniken und der Rettungsleitstelle pflegen wir eine gute Kooperation und befinden uns im regelmäßigen kollegialen Austausch.
5. Begleitet meine Geburtshaus-Hebamme meine Geburt dann auch in der Klinik weiter?
Nein. Bei der Verlegung in eine Geburtsklinik endet unsere Betreuung mit der Übergabe und das Klinikpersonal übernimmt die weitere Betreuung und Verantwortung unter der Geburt. Im Wochenbett ist die betreuende Hebamme dann selbstverständlich für dich da.
6. Ich wohne im Randgebiet / außerhalb Kölns – kommt für mich überhaupt eine Anmeldung im Kölner Geburtshaus in Betracht?
Wenn du im angrenzenden Kölner Umland wohnst, generell ja.
Bei einer zu großen Entfernung zwischen dem Wohnort der Hebamme und dem der Familie kann es sein, dass allein für die Wochenbettbetreuung eine wohnortnahe Hebamme gesucht werden muss. Dies besprechen wir dann beim Erstgespräch.