Eins-zu-Eins-Betreuung

Im Kölner Geburtshaus arbeiten wir freiberuflichen Hebammen als Team zusammen. Unser Prinzip ist die Eins-zu-Eins-Betreuung in Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett.

Das gibt es nur bei uns: Jede Frau wird während der Geburt von einer ihr vertrauten Hebamme professionell und individuell betreut. Ihr als Paar lernt diese Hebamme und ihre Teampartnerinnen bereits während der Schwangerschaft bei den Vorsorgen sehr gut kennen. Auch im Wochenbett werdet ihr von ihr begleitet.

Selbstbestimmte Geburt als natürlicher Vorgang und familiäres Ereignis

Diese nichtinvasive Begleitung stärkt Familien und trägt zur Selbstbestimmtheit bei. Dabei werden Schwangerschaft und Geburt zum einen als natürliche Vorgänge im Leben einer Frau und zum anderen als soziales und familiäres Ereignis wahrgenommen.

Unser Anspruch: Gleichstellung von außerklinischer Geburtshilfe und Krankenhäusern

Unsere Aufgabe sehen wir in der Entmedikalisierung der Geburtshilfe – dabei haben wir natürlich immer die größtmögliche Sicherheit für Mutter und Kind im Blick. Dies beinhaltet den Respekt vor der Individualität jeder Frau, jedes Paares und jedes Kindes. Wir setzen uns dafür ein, dass Frauen informiert sind und frei entscheiden dürfen, in welchem Rahmen sie ihr Kind zur Welt bringen möchten. Dabei ist unser Anspruch, dass Einrichtungen der außerklinischen Geburtshilfe gleichberechtigt neben Krankenhäusern stehen.

Unternehmen Kölner Geburtshaus e.V.

Das Geburtshaus als gemeinnütziger Verein arbeitet nicht profitorientiert. Die Anerkennung und die Übernahme der Betriebskostenpauschale durch die Krankenkassen ist jedoch zur Sicherung der finanziellen Unabhängigkeit, des Erhalts und der Weiterentwicklung der Institution Geburtshaus notwendig. Dies ist eine wichtige Voraussetzung, um unser Ziel, die Etablierung und Zunahme der außerklinischen Geburten in Deutschland, zu erreichen.

Die Kontoverbindung des Kölner Geburtshaus e.V. lautet
IBAN DE59 3702 0500 0006 0800 00
BIC BFSWDE33XXX
bei der Bank für Sozialwirtschaft

Der Kölner Geburtshaus ist befugt Spendenquittungen auszustellen.